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Neues Solariumgesetz in der Schweiz

Seit dem 1. Juni 2020 sind in der Schweiz die neuen Bestimmungen des aktuellen Solariumgesetzes (V-NISSG) in Kraft. Alle Solariumbetreiber sind seit  diesem Zeitpunkt verpflichtet, ihr Solarium gemäss den Bestimmungen der V-NISSG zu betreiben. Das neue Solariumgesetz betrifft alle öffentlichen Solarien in Sonnenstudios, Fitnesscenter, Hallenbäder, Beautystudios, Hotels, Clubs usw. sowie Solarien in Wohnhäusern, die von mehreren Personen zugänglich sind (ausgenommen sind einzig Solarien in der eigenen Wohnung).

 

Checkliste für das neue Solarium-Gesetz

 
 
Ab dem 1. Dezember 2020 müssen folgende Massnahmen ergriffen sein:
 
 
• UV-Typ 3 Umrüstung
 
• Geräteprotokolle und Gerätebeschriftungen müssen vorhanden sein
 
• Bestrahlungspläne in jeder Kabine
 
• Informationspflicht (Plakate)
 
• Schutzbrille muss vorhanden sein
 
 

Weitere Infos zur Typ3 Umrüstung

 

 

Kundenservice

Für eine Beratung rund um Ihre Bestellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: 0800 82 82 83

Solarium Service

Kompetente Beratung rund um Ihr Solarium oder Ihr Sonnenstudio erhalten Sie unter 044 722 59 00 oder unter www.solarium-service.ch

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