Neues Solariumgesetz in der Schweiz
Seit dem 1. Juni 2020 sind in der Schweiz die neuen Bestimmungen des aktuellen Solariumgesetzes (V-NISSG) in Kraft. Alle Solariumbetreiber sind seit diesem Zeitpunkt verpflichtet, ihr Solarium gemäss den Bestimmungen der V-NISSG zu betreiben. Das neue Solariumgesetz betrifft alle öffentlichen Solarien in Sonnenstudios, Fitnesscenter, Hallenbäder, Beautystudios, Hotels, Clubs usw. sowie Solarien in Wohnhäusern, die von mehreren Personen zugänglich sind (ausgenommen sind einzig Solarien in der eigenen Wohnung).
Checkliste für das neue Solarium-Gesetz
Weitere Infos zur Typ3 Umrüstung
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